Allgemeine Informationen Transparenzregister

Das Transparenzregister wurde ursprünglich als Ergänzungsregister zum Handelsregister etc. eingeführt. Sinn und Zweck ist, die wirtschaftlich Berechtigten einer Unternehmung zu erkennen. Dies ist in den meisten Fällen durch die Einsichtnahme ins Handelsregister möglich. Nur bestimmte Fälle wie treuhänderisch gehaltene Gesellschaftsanteile mussten zusätzlich im Transparenzregister gemeldet werden.

Seit 2021 fungiert das Transparenzregister als Vollregister, dadurch sind bisher von der Eintragungspflicht befreite Unternehmen und Organisationen nunmehr verpflichtet, Eintragungen ihrer wirtschaftlich Berechtigten vorzunehmen.

Die Eintragungen sind

  • bis zum 31.03.2022 bei Aktiengesellschaften, SE und KGaA
  • bis zum 30.06.2022 bei GmbHs, Genossenschaften (inkl. europäische), Partnerschaften
  • bis zum 31.12.2022 bei OHGs, KGs (inkl. GmbH & Co. KGs)

vorzunehmen.

Es werden bei Nichtbeachtung Bußgelder durch das Bundesverwaltungsamt verhängt,
weitere Informationen erhalten Sie hierzu unter Transparenzregister_Bußgeldkatalog.pdf (bund.de)

Weitere Informationen finden Sie unter: transparenzregister.de

Durchführung der Eintragung in das Tranzparenzregister:

Eintrag selber vornehmen:

  • Die Eintragungen können, nach erfolgreicher Registrierung, von Ihnen selbst durchgeführt werden. Bitte melden Sie sich hierfür unter transparenzregister.de an.

Eintrag ins Transparenzregister vornehmen lassen:

  • Sofern Sie Unterstützung benötigen und Sie bei uns bereits Mandant sind, hilft Ihnen unsere Rechtsabteilung gerne weiter. Für eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 200,00 zzgl. USt pro Gesellschaft übernehmen wir die Deklaration für Sie.
    (Bitte beachten: Wir nehmen diesbezüglich keine Aufträge von fremden Dritten an.)

Sofern Sie uns einen Auftrag erteilen wollen, füllen Sie bitte die nachfolgenden Felder (* = Plichtfeld) aus:

 

    Firma*:

    Geschäftsführer*:

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    HRB / HRA Nummer:

    E-Mail-Adresse*:

    Bestehen Treuhandverhältnisse und/oder Unterbeteiligungen*:

    Gibt es Gesellschafter / Geschäftsführer mit doppelten Staatsbürgerschaften?*: