Thematik Steuerberatung für Land- und Forstwirtschaft

Der Begriff „Landwirtschaftliche Buchstelle“ ist eine gesetzlich geschützte Bezeichnung für Personen, die sich speziell für die Steuerberatung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben qualifiziert haben. Voraussetzung sind fundierte Kenntnisse auf dem Gebiet der Besteuerung der Land- und Forstwirtschaft, im Agrarrecht, im Agrarkreditwesen und in der landwirtschaftlichen Betriebs-wirtschaft.

 

Das können wir für Sie tun

Als Landwirtschaftliche Buchstelle bieten wir Land- und Forstwirte über unsere Standardleistungen im Bereich Steuerberatung hinaus auch die umfassende Beratung in allen betriebsspezifischen Belangen. So beraten und betreuen wir z. B. bei Fragestellungen zu den Themen Hofnachfolge und Betriebsübergabe, Fördermaßnahmen (AFP, KFW etc.) und BMELV-Jahresabschlüsse.

 

kurz & bündig

  • Steuerberatung
  • Steuererklärung
  • Buchhaltung bzw. Finanzbuchführung
  • Lohnabrechnung
  • Beratung bei Existenzgründung und Betriebsnachfolge
  • Anträge auf Förderungen