Impressum

Bezeichnung der Partnerschaft

Scholl + Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater Rechtsanwalt

Sitz der Partnerschaft, Kontaktdaten

Schertlinstraße 17a
86159 Augsburg
Deutschland
Telefon: 0821 34349-60
Telefax: 0821 34349-66

Luitpoldstraße 6
86830 Schwabmünchen
Deutschland
Telefon: 08232 9634-0
Telefax: 08232 9634-50

Schloßstr. 2 b
86405 Meitingen
Deutschland
Telefon: 08271 8001-0
Telefax: 08271 8001-29

Lärchenweg 5
86647 Buttenwiesen
Deutschland
Telefon: 08274 31057-70
Telefax: 08274 31057-69

Internet:  www.scholl-partner.de
E-Mail: [email protected]

Rechtsform
Partnerschaftsgesellschaft mbB

Registergericht   
Amtsgericht Augsburg; PR 139

Umsatzsteuer-ID-Nr. DE 290696338

Partner der Partnerschaftsgesellschaft
StB Hans Scholl
StB Holger Küster
StB Oliver Wiedemann
StB  Robert Billmayer
StBin Teresa Rath
RA Peter Zeitler
StBin Melanie Riffel

Steuerberater
Alle auf dieser Internet-Seite als „Steuerberater“ oder „Steuerberaterin“ bezeichneten Berufsträger führen die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ oder „Steuerberaterin“. Diese wurde ihnen in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Sie sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der für sie zuständigen Steuerberaterkammer.

Zuständige Steuerberaterkammer
Steuerberaterkammer München
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Nederlinger Straße 9
80638 München
Telefon: 089 157902-0
Telefax: 089 157902-1
9
[email protected]
www.stbk-muc.de
Die gesetzliche Berufsbezeichnung „Steuerberater“ oder „Steuerberaterin“  wurde den Mitgliedern der Kanzlei nach den Bestimmungen des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04.11.1975 (BGBl. I S. 2735), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.06.2001 (BGBl. I 2001 S. 1310) BGBl III 610-10 in Deutschland jeweils von der Steuerberaterkammer München zuerkannt.

Sie unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer über die Rechte und Pflichten bei der Ausübung der Berufe der Steuerberater und der Steuerbevollmächtigten (BOStB) vom 2. Juni 1997 (Beihefter zu DStR 26/97), zuletzt geändert durch Beschluss der Satzungsversammlung vom 8.11.2000 (DStR 13/01), S. 551/552.

Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen für Steuerberater

StBerG – Steuerberatungsgesetz

DVStB – Durchführungsverordnung

BOStB – Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer

StBGebV – Steuerberatergebührenverordnung

(alle Information sind auch abrufbar über die Homepage der Bundesteuerberaterkammer www.bstbk.de)

 

Rechtsanwalt
Alle auf dieser Internet-Seite als „Rechtsanwalt“ oder „Rechtsanwältin“ bezeichneten Berufsträger führen die Berufsbezeichnung „Rechtsanwalt“ oder „Rechtsanwältin“. Diese wurde ihnen in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Sie sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und Mitglied der für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer.

Zuständige Rechtsanwaltskammer
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Tal 33, 80331 München
Telefon: (089) 53 29 44-0
Telefax: (089) 53 29 44-28
[email protected]
[email protected]
https://rak-muenchen.de/

Postanschrift:
Postfach 26 01 63, 80058 München
Gerichts-Schrankfach 191

 Es gelten folgende Gebühren- und Berufsordnungen für Rechtsanwälte

BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung

BORA – Berufsordnung für Rechtsanwälte

RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

(alle Informationen sind auch abrufbar über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer www.brak.de)

 

Der Rechtsanwalt ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§§ 36, 37 VSBG).

Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.

 

Sämtliche Steuerberater und Rechtsanwälte der Kanzlei sind über die Versicherungssumme von bis zu 2.500.000,- EUR sowie weiter über die gesetzliche Mindestversicherungssumme hinausgehend über eine Höhe von bis zu 10.000.000,- EUR bei der Gothaer AG versichert.

Gothaer Allgemeine Versicherung AG
Gothaer Allee 1
50969 Köln
www.gothaer.de

Verantwortlicher für den Inhalt der Webseite und redaktionell Verantwortlicher
StB Oliver Wiedemann

Disclaimer
Scholl + Partner Steuerberater Rechtsanwalt bemühen sich im Rahmen des Zumutbaren auf dieser Website richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dieser Website bereitgestellten Informationen. Gleiches gilt auch für die Inhalte externer Websites, auf die diese Site über Hyperlinks direkt oder indirekt verweist und auf die sie keinen Einfluss hat. Scholl + Partner Steuerberater behalten sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen.

Der Inhalt dieser Website ist urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung oder Verbreitung der hier bereitgestellten Texte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der im Impressum genannten Personen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die auf diesen Seiten beinhalteten Bilder, Texte, Grafiken, das Layout der Seiten, sowie insbesondere die
Logos Scholl + Partner Steuerberater dem Urheberrecht sowie dem Recht der abgebildeten Personen am eigenen Bild unterliegen. Nutzungsrechte hieran werden im Rahmen dieser Seiten nicht übertragen, freigestellt etc. Die Vervielfältigung oder Verbreitung der hier bereitgestellten Texte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der im Impressum genannten Personen.
Verstöße hiergegen werden sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt, wir bitten also, von jeglicher gegen Rechtsnormen verstoßenden Verwendung ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Inhabers / der jeweiligen Inhaberin Abstand zu nehmen.

Die Informationen auf dieser Website stellen weder eine Beratung via Internet dar noch gelten sie als Aufforderung zur Online-Beratung. Alle Auskünfte sind unverbindlicher Art. Wir weisen darauf hin, dass die Haftung für sämtliche Schäden, die durch die Nutzung der hier angebotenen Informationen entsteht oder entstehen kann, ausgeschlossen ist. Die auf diesen Seiten vorgehaltenen Beiträge dienen der bloßen Information und nicht der konkreten Beratung im Einzelfall.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Scholl + Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater Rechtsanwalt
Stand: Januar 2021

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen
Scholl + Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberater Rechtsanwalt
(Im Folgenden Auftragnehmer)

und ihren Auftraggebern, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich in Textform vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Individualabreden haben Vorrang.

  1. Auftragsumfang und Ausführung
    1.1. Für den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung unter Beachtung der einschlägigen berufsrechtlichen Normen und der Berufspflichten ausgeführt.
    1.2. Ausländisches Recht ist vom Auftragnehmer nur zu berücksichtigen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
    1.3. Scholl + Partner ist nicht verpflichtet, auf Änderungen der Gesetzeslage oder Änderungen der Rechtsprechung oder sonstiger Umstände hinzuweisen, wenn die Angelegenheit abschließend behandelt und dem Auftraggeber das Arbeitsergebnis übergeben wurde.
    1.4. Scholl + Partner legt die vom Auftraggeber übergebenen Zahlen, Unterlagen und sonstige Informationen seiner Arbeit als zutreffend zu Grunde, wenn kein Auftrag zur Überprüfung erteilt wurde; auf offensichtliche Unrichtigkeiten oder offensichtliche Unvollständigkeit übergebener Daten hat Scholl + Partner hinzuweisen.
  2. Berufsgeheimnis – Wahrnehmung berechtigter Interessen
    2.1. Scholl + Partner sowie deren Mitarbeiter haben die gesetzlich auferlegten Pflichten zur Verschwiegenheit über Auftraggeber bezogene Daten zu wahren; diese Verpflichtung besteht auch nach Mandatsbeendigung.
    2.2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht nicht, soweit die Offenlegung zur Wahrung berechtigter Interessen von Scholl + Partner erforderlich ist. Scholl + Partner ist auch insoweit von der Verschwiegenheitspflicht entbunden, als nach den Versicherungsbedingungen der Berufshaftpflichtversicherung Informations- und Mitwirkungspflichten bestehen.
    2.3. Soweit dies zur Durchführung eines Zertifizierungsaudits bei Scholl + Partner erforderlich ist und die insoweit tätigen Personen ihrerseits zur Verschwiegenheitspflicht verpflichtet worden sind, ist Scholl + Partner von der Verschwiegenheit entbunden und berechtigt, Zertifizierern / Auditoren Einsicht in Mandantendaten zu geben. Der Auftraggeber ist berechtigt, einer Einsicht in Mandantendaten zu widersprechen.
  3. Elektronische Kommunikation, Datenschutz
    3.1. Scholl + Partner ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der erteilten Aufträge maschinell zu erheben und in einer automatisierten Datei zu verarbeiten oder einem Dienstleistungsrechenzentrum zur weiteren Auftragsdatenverarbeitung zu übertragen und Daten zu speichern.
    3.2. Scholl + Partner bestellt zur Erfüllung seiner Verpflichtungen nach der DSGVO und dem Bundesdatenschutzgesetz einen Datenschutzbeauftragten. Der Datenschutzbeauftragte ist vor Aufnahme seiner Tätigkeit zur Wahrung des Datengeheimnisses zu verpflichten.
  4. Mängelbeseitigung
    4.1. Der Auftraggeber hat Scholl + Partner Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben, wenn Mängel auftreten sollten. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Nachbesserung durch den Steuerberater abzulehnen, wenn das Mandat durch den Auftraggeber beendet und der Mangelerst nach Beendigung des Mandats festgestellt wird.
    4.2. Werden die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beseitigt oder lehnt Scholl + Partner die Mangelbeseitigung ab, so kann der Auftraggeber auf Kosten des Steuerberaters die Mangel durch einen anderen Steuerberater beseitigen lassen bzw. nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen.
    4.3. Offenbare Unrichtigkeiten (wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler) können von Scholl + Partner jederzeit, auch Dritten gegenüber, berichtigt werden. Sonstige Mängelbehebung bedarf Dritten gegenüber der Einwilligung des Auftraggebers. Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen von Scholl + Partner den Interessen des Auftraggebers vorgehen. Der Auftraggeber ist jedoch in Kenntnis zu setzen.
  5. Haftung/Haftungsbeschränkung
    5.1. Die Haftung von Scholl + Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB und seiner Erfüllungsgehilfen für einen Schaden, der aus einer (bei einheitlicher Schadensfolge aus mehreren) Pflichtverletzung(en) anlässlich der Erfüllung eines Auftrags resultiert, wird auf 10.000.000,00 € (in Worten: Zehn Million Euro) begrenzt. Die Haftungsbegrenzung bezieht sich auf Fälle einfacher Fahrlässigkeit. Die Haftung für Vorsatz bleibt unberührt. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für Haftungsansprüche, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit herrühren und auf einer Pflichtverletzung von Scholl + Partner, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Die Haftungsbegrenzung gilt für die gesamte Tätigkeit von Scholl + Partner für den Auftraggeber. Die Haftungsbegrenzung gilt auch für neu in die Partnerschaft eintretende Partner; sie gilt ebenso auch gegenüber Dritten, soweit diese in den Schutzbereich des Mandatsverhältnisses fallen; § 334 BGB wird insoweit ausdrücklich nicht abbedungen. Individuelle Haftungsabsprachen gehen dieser Regelung vor, lassen die Wirksamkeit dieser Regelung jedoch im Übrigen unberührt.
    5.2. Der einzelne Schadenfall umfasst alle Folgen einer Pflichtverletzung durch Scholl + Partner unabhängig davon ob Schäden in einem oder mehreren aufeinander folgenden Jahren entstanden sind. Mehrfaches, auf gleicher Fehlerquelle beruhendes Verhalten gilt als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betroffenen Angelegenheiten/Sachverhalte miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichen Zusammenhang stehen.
  6. Auftraggeberpflichten; Folgen von Pflichtverletzungen
    6.1. Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erledigung des Auftrags erforderlich ist. Er hat Scholl + Partner alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Unterlagen/Daten/Informationen vollständig und so rechtzeitig zu zuzuleiten, dass Scholl + Partner eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle Mitteilungen Scholl + Partner zur Kenntnis zu nehmen und bei Zweifelsfragen Rucksprache zu halten.
    6.2. Der Auftraggeber darf Arbeiten von Scholl + Partner nur mit deren Einwilligung an Dritte weitergeben, es sei denn es ergibt sich schon aus dem Auftragsverhältnis, dass die Arbeiten auch zur Weitergabe an Dritte bestimmt sind.
    6.3. Setzt Scholl + Partner beim Auftraggeber in dessen Räumen Datenverarbeitungsprogramme ein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Hinweisen von Scholl + Partner zur Installation und Anwendung der Programme zu folgen. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die Programme nur in dem von Scholl + Partner vorgegebenen Umfang zu nutzen; er ist auch nur in dem Umfang zur Nutzung berechtigt, wie ihm dies von Scholl + Partner gestattet ist. Eine Weitergabe oder Verbreitung der Programme ist nicht gestattet. Scholl + Partner bleibt Inhaber der Nutzungsrechte.
    6.4. Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung oder kommt er mit der Annahme der von Scholl + Partner angebotenen Leistung in Verzug, so ist Scholl + Partner berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Scholl + Partner hat Anspruch auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie eines verursachten Schadens, dies auch dann, wenn Scholl + Partner von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.
  7. Urheberrechtsschutz
    7.1. Die Leistungen von Scholl + Partner sind dessen geistiges Eigentum und urheberrechtlich geschützt. Der Auftraggeber darf Arbeitsergebnisse an Dritte nur dann weitergeben, wenn die Weitergabe von der auftragsgemäßen Verwendung gedeckt ist; darüberhinausgehend bedarf die Weitergabe und Verwendung von Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers der vorherigen Zustimmung in Textform.
  8. Vergütung, Vorschuss, Teilzahlungen und Aufrechnung
    8.1. Die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) des Auftragnehmers für erbrachte Leistungen bemisst sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) bzw. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) in der jeweils gültigen Fassung. Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden. Nur für außergerichtliche Angelegenheiten ist die Vereinbarung einer niedrigeren als der gesetzlichen Vergütung zulässig. Die Vereinbarung einer höheren oder niedrigeren Vergütung bedarf der Textform, Individualabreden gehen vor.
    8.2. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
    8.3. Der Auftragnehmer kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagenersatz verlangen. Wird der eingeforderte Vorschuss nicht gezahlt, kann der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung seine weitere Tätigkeit für den Auftraggeber einstellen, bis der Vorschuss eingeht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Absicht, die Tätigkeit einzustellen, dem Auftraggeber rechtzeitig bekanntzugeben, wenn dem Auftraggeber Nachteile aus einer Einstellung der Tätigkeit erwachsen können.
    8.4. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und dann auf die Hauptforderung verrechnet.
  9. Sicherheitenbestellung, Verrechnungszustimmung, Fremdgelder
    9.1. Zur Sicherung der Ansprüche des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber bis zu deren vollständigen Befriedigung tritt der Auftraggeber alle bestehenden Kostenersatzansprüche gegen Dritte, die Staatskasse sowie Steuererstattungsansprüche aus allen von dem Auftragnehmer bearbeiteten Aufträgen an den Auftragnehmer ab, der die Abtretung hiermit annimmt.
    9.2. Die Abtretung bleibt bis zur Befriedigung sämtlicher Ansprüche des Aufragnehmers gegen den Auftraggeber aus sämtlichen Aufträgen bestehen.
    9.3. Der Auftragnehmer gibt Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers frei, wenn der Wert der abgetretenen Forderungen den Wert der besicherten Forderungen des Auftragnehmers um 20 Prozent übersteigt.
    9.4. Ausdrücklich stimmt der Auftraggeber zu, dass für ihn eingehende Fremdgelder mit offenen Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüchen sowie bereits entstandenen Kosten und Zinsen des Auftragnehmers verrechnet werden. Für Gelder, die zweckgebunden oder zur Auszahlung an Dritte bestimmt sind, gilt dies nicht.
    9.5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, über Kosten- und Aufwendungsersatzansprüche sowie sonstige von ihm entgegengenommene Gegenstände oder Beträge ohne die Beschränkungen des § 181 BGB zu verfügen.
  10. Vertragsbeendigung
    10.1. Der Vertrag endet mit Erbringung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
    10.2. Der Vertrag kann, sofern ein Dienstvertrag i. S. d. §§ 611,675 BGB vorliegt, von jedem Vertragspartner außerordentlich gekündigt werden; die Kündigung hat in Textform zu erfolgen. Soweit im Einzelfall hiervon abgewichen werden soll, bedarf es einer Vereinbarung, die zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber auszuhandeln ist.
    10.3. Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftragnehmer sind, um Rechtsnachteile für den Auftraggeber zu vermeiden, noch diejenigen Handlungen durch den Auftragnehmer vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf).
    10.4. Mit Beendigung des Vertrags hat der Auftraggeber dem Steuerberater die beim Auftraggeber zur Ausführung des Auftrags eingesetzten Datenverarbeitungsprogramme, Unterlagen und sonstigen überlassenen Materialien einschließlich angefertigter Kopien sowie sonstige Programmunterlagen unverzüglich herauszugeben bzw. sie von der Festplatte zu löschen.
    10.5. Nach Beendigung des Auftragsverhältnisses sind vom Auftraggeber zurückverlangte Unterlagen in den Räumen des Auftragnehmers abzuholen.
  11. Herausgabe und Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Unterlagen
    11.1. Der Auftragnehmer hat nach Beendigung des Auftrags und nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er von dem Auftraggeber oder für diesen zur Leistungserbringung oder (auch von Dritten) aus Anlass der Auftragsausführung erhalten hat.
    11.2. Dies gilt nicht für den Briefwechsel zwischen Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere, Notizen etc.
    11.3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Auslieferung seiner Leistungen und Arbeitsergebnisse sowie von Unterlagen insbesondere der Handakten bis zur vollen Befriedigung seiner Ansprüche zu verweigern soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt oder die Vorenthaltung der Handakten und der einzelnen Schriftstücke nach den Umständen unangemessen wäre.
    11.4. Der Auftragnehmer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
  12. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren
    12.1. Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. Sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand Augsburg. Dies gilt unabhängig von der Kaufmannseigenschaft auch dann, wenn der Auftraggeber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder für Ansprüche, des Auftragnehmers, die im Mahnverfahren geltend gemacht werden.
    12.2. Der Auftragnehmer ist stets auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.
    12.3. Der Auftragnehmer ist nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
  13. Salvatorische Klausel, Teilnichtigkeit
    13.1. Falls einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt.

 

Bildnachweis Fotolia.com:
Auflistung der verwendeten Fotolia-Bilder mit Urhebernennung