Thematik

Vereinsbesteuerung ist eine komplexe Materie mit vielseitig zu beachtenden Regelungen. Innerhalb der Vereinsbuchführung gibt es zahlreiche Besonderheiten. So muss z. B. darauf geachtet werden, in welchem der vier Bereiche (ideell, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) eine Buchung vorgenommen werden muss.

Dies hat maßgebliche Konsequenzen für deren steuerliche Behandlung. Auch gibt es innerhalb der Umsatzsteuer zahlreiche Regelungen, die zu steuerlichen Fallstricken führen können. Ebenfalls muss bei erzielten Überschüssen darauf geachtet werden, dass diese zeitnah wieder dem Vereinszweck zu Gute kommen oder aber in zulässigen Rücklagen eingestellt werden.

Die (korrekte) Vereinsbesteuerung rückt ferner zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung bzw. der Rentenversicherung. Vorstände, Kassenprüfer usw. sind einem zunehmenden Haftungsrisiko ausgesetzt, soweit beispielsweise die Buchhaltung gravierende Mängel aufweist oder „Aufwandsentschädigungen“ gezahlt werden, welche  als Arbeitslohn einzustufen sind. Im schlimmsten Fall droht eine Haftungsinanspruchnahme des Vorstands oder/und eine Aberkennung der Gemeinnützigkeit.

 

Das können wir für Sie tun

Durch zahlreiche Vereinsmandate besitzen wir die Kapazitäten und Kenntnisse, um Sie bei Ihrer Buchhaltung optimal zu unterstützen. Wir prüfen für Sie, ob die Buchhaltung ordnungsgemäß geführt worden ist und berichtigen diese ggf. im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten. Ebenfalls prüfen wir für Sie umsatzsteuerliche Regelungen, welche auf Ihren Verein zutreffen. Gerne übernehmen wir für Sie auch die Buchhaltung oder stellen Ihnen die Software zur Verfügung. In unserem Standort Schwabmünchen besteht auch die Möglichkeit dort selbst zu buchen.

 

kurz & bündig

  • Fachkundige Beratung zu allen steuerlichen Fragen bei Vereinen
  • Übernahme der Vereinsbuchhaltung
  • Erstellung der Jahresabschlüsse und den dazugehörigen Steuererklärungen